- Grundsätzliches
Die Teilnehmer der Sprachkurse müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer unter 18 Jahren brauchen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Des Weiteren hat jeder Teilnehmer persönlich für seinen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Sorge zu tragen.
- Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich bei uns vor Ort, über unsere Online-Anmeldung oder per E-Mail erfolgen. TRIVIUM behält es sich vor, von den in den aktuellen Kurs-Programmen angegebenen Unterrichtszeiten und Räumen abzuweichen. Die Online- Anmeldung ist verbindlich. Die Überweisungsgebühr für die Einzahlung der Kursgebühren zahlt der Kursteilnehmer.
- Preise
Verbindlicher Vertragsbestandteil sind die Kursgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung oder der Reservierungsbestätigung.
- Einstufung
TRIVIUM entscheidet bei Notwendigkeit über einen Einstufungstest, den potentielle Teilnehmer durchführen müssen. Dieser dient der Einschätzung der Sprachkenntnisse, um die Schüler vor Fehleinschätzungen und deren Folgen zu bewahren. Falls ein Schüler mit der Auswertung des Einstufungstests nicht einverstanden sein sollte, findet ein Gespräch mit der Lehrkraft und einem der beiden Geschäftsführer statt. Möchte der Student das nicht empfohlene Niveau besuchen, trägt er dafür selbst die Verantwortung. Besagtes Gespräch wird protokolliert und von allen teilnehmenden Personen unterzeichnet.
- Rücktritt
Sollte ein Schüler vom Besuch eines Sprachkurses zurücktreten, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühren ab 14 Tage vor Kursbeginn nicht mehr möglich. Die Rücktrittserklärung obliegt der Schriftform.
- Teilnahmebescheinigung
Falls TRIVIUM eine Bescheinigung - für die Universität, Öffentliche Verkehrsmittel, etc. - ausgestellt hat, ist keine Rückerstattung möglich. Bei der erfolgreichen Visumsbeantragung ist keine Rückerstattung mehr möglich.
- Kursstärke
TRIVIUM kann bei zu geringer Teilnehmerzahl Kurse ausfallen lassen oder selbige mit gleicher Niveaustufe zusammenlegen.
- Versicherungsschutz/Hausordnung
TRIVIUM haftet nicht bei Unfall, Krankheit, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen. Unsere Empfehlung ist der Abschluss entsprechender Versicherungen vor Reisebeginn. Die Teilnahme an Veranstaltungen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Versicherungsschutz besteht hier nicht. Die Kursteilnehmer verpflichten sich bei Vertragsabschluss, die Hausordnung einzuhalten. Zentraler Punkt selbiger ist der respektvolle Umgang zwischen allen handelnden Personen.
- Ausnahmebedingungen
In Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Verkehrsstörungen, Problemen in der Rohstoff- und Energieversorgung, überraschender Erkrankung der Lehrkraft etc. fallen die Kurse von TRIVIUM aus. In diesen Fällen ist TRIVIUM nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
- Datenschutzverordnung
Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Im Vordergrund steht die Beachtung der Datenschutzvorschriften, sodass diese Daten ausschließlich zur Erbringung ihrer Dienstleistung verwendet werden.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Der Gerichtsstand ist Duisburg.